Kompetent beraten rund um Vermietung und Verpachtung in Wien und Niederösterreich

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien zu Wohn- oder Geschäftszwecken müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Gegebenenfalls müssen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder andere Gebühren entrichtet werden.

Was ist bei Vermietung und Verpachtung zu beachten?

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden die Einnahmen den Werbungskosten gegenübergestellt. Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben, die in einem Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung stehen. Dazu zählen unter anderem die Betriebskosten, Zinsen für die Finanzierung des Gebäudes, Wartungsarbeiten, aber auch die Absetzung für Abnutzung. Wir wissen, worauf es ankommt, und beraten Sie gerne!

Beratung und Abrechnung

Wir erstellen im Bereich der Vermietung und Verpachtung für Sie die Überschussrechnung und stellen die Einnahmen den Werbungskosten gegenüber. Ganz egal, ob Sie Ihre Eigentumswohnung untervermieten oder ob mehrere Liegenschaften vermietet werden – wir unterstützen Sie bei der Abrechnung!

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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